Was macht ein Sicherheits- und Gesundheitskoorddinator und warum benötige ich auch als privater Bauherr einen SiGeKo?
Seit 1. Juli 1998 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
(Baustellenverordnung - BaustellV).
Nach § 4 Baustellverordnung haben Bauherrn als Veranlasser eines Bauvorhabens für eine wesentliche Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu sorgen und die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 Baustellerordnung zu veranlassen.
Diese Pflicht beinhaltet auch die Bestellung geeigneter Koordinatoren, sofern der Bauherr - mangels eigener Fachkenntnisse - die Aufgaben des Koordinators nicht selbst wahrnehmen kann.
Was machen wir?
Genau - Wir sind genau diese fachspezifisch ausgebildeten Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren und Energieberater.
Was bieten wir an?
Die SiGeKo ist eigentlich spezialisiert auf klassische Sicherheits- und Gesundheitskoordination im Baugewerbe,
ebenso haben wir aber natürlich auch unsere Mitarbeiter für Gutachtertätigkeiten und Planung rund um den Bau.
Welche Kunden betreuen wir?